Richtlinien für Gottesdienste ab 21. September

Richtlinien
für die Feier öffentlicher Gottesdienste
ab 21. September 2020 für die Diözese Graz-Seckau
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat die Bundesregierung neue österreichweite rechtliche Maßnahmen erlassen und erklärt, dass weitergehende Maßnahmen kommende Woche beschlossen werden könnten. Aus diesem Grund sind die Kirchen und Religionsgesellschaften gebeten, auch in ihrem Bereich zusätzliche Maßnahmen zu treffen. Eine neue Rahmenordnung für den Gottesdienst wird in Folge von der Bischofskonferenz erstellt werden. Folgende Maßnahmen für die Feier von Gottesdiensten sind jedenfalls ab Montag, 21. September 2020 zu berücksichtigen:
- Ein Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend (auch für die liturgischen Dienste – sollte es für die Ausübung des liturgischen Dienstes notwendig sein, den Mund-Nasen-Schutz abzunehmen, ist dafür ein größerer Sicherheitsabstand zu anderen Personen einzuhalten).
- Ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist unbedingt einzuhalten (die Pflicht zum Abstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen).
- Der gemeinschaftliche Gesang im Gottesdienst ist zu reduzieren.
- Beim Eingang ist eine Desinfektionsmöglichkeit gegeben. Flächen, Gegenstände und Vor-richtungen (Türgriffe, ...), die von unterschiedlichen Personen berührt werden, werden häu-fig gereinigt und desinfiziert. Die Weihwasser- und Taufbecken sind entleert und gereinigt.
- Große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Aus-gängen sind zu vermeiden. Auf ein geordnetes und einzelnes Betreten und Verlassen des Kirchenraumes mit angemessenem Abstand ist achtzugeben.
Bei größeren oder „einmaligen“ Gottesdiensten – vor allem, wenn Personen zum Gottesdienst kommen, die nicht zu einer regelmäßigen bzw. ortsüblichen Gottesdienstgemeinde gehören (Erstkommunion, Firmung, Taufe, Trauung, Requiem …) ist zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen ein COVID-19-Präventionskonzept zu erarbeiten. Die Einhaltung ist durch ein/e COVID-19-Beauftragte/r sicherzustellen. Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten (z.B. Kennzeichnung durch Liedhefte, Klebepunkte …). Zudem ist die Erfassung der Kontaktdaten (Namen und Telefonnummer oder Email-Adresse) erforderlich.
Die Kommunionspendung erfolgt in diesen Gottesdiensten ausschließlich in Form der Handkommunion.